Segelpartner auf offener See getötet: Lebenslange Haft für Berliner rechtskräftig
Die gegen einen Berliner wegen der Tötung seines Segelpartners auf offener See vor Schweden verhängte lebenslange Haftstrafe ist rechtskräftig. Der in Leipzig ansässige fünfte Strafsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) verwarf laut einer Mitteilung vom Montag die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Berlin I.
Das Landgericht verurteilte im Januar den damals 66-jährigen Rentner wegen Mordes und gefährlicher Körperverletzung. Die Richter sahen es als erwiesen an, dass der Angeklagte seinen 71-jährigen Segelfreund im August 2024 heimtückisch tötete.
Auf der Heimreise von einer Regatta vor der Küste Schwedens war es auf dem Boot zu einem heftigen Streit zwischen beiden gekommen, bei dem der Freund über Bord ging. Der Angeklagte zog ihn nach etwa einer Stunde und erst auf wiederholte Intervention zweier anderer Segler zurück auf das Boot, wo sich die Auseinandersetzung fortsetzte.
Der Angegriffene flüchtete daraufhin ins Wasser und ließ sich zu dem andeen Segelboot treiben, als ihm der Angeklagte unbemerkt folgte und ihn nach Auffassung des Gerichts in Tötungsabsicht so lange unter Wasser drückte, bis er ertrank. Der Angeklagte hatte die Tötungsabsicht abgestritten und von einem missglückten Rettungsversuch gesprochen. Der BGH konnte nun bei der Überprüfung des Urteils keinen Rechtsfehler erkennen. 5 StR 375/26
B.Ziolkowski--GL