
Ukrainische Geflüchtete: Wechsel zu Asylleistungen bringt keine Einsparungen

Die geplante Neuregelung der staatlichen Leistungen für Geflüchtete aus der Ukraine bringt offenbar keine Einsparungen. Das geht aus einem Gesetzentwurf des Bundesarbeitsministeriums hervor, der der Nachrichtenagentur AFP am Donnerstag vorlag. Diesem zufolge würden zwar 2026 für Bürgergeld, Grundsicherungs-Leistungen und Lebensunterhalts-Hilfen rund 1,32 Milliarden Euro weniger Kosten entstehen. Davon entfallen rund 1,05 Milliarden auf den Bund, der Rest auf Länder und Kommunen.
Gleichzeitig rechnet das Ministerium aber mit zusätzlichen Kosten für Länder und Kommunen von rund 1,375 Milliarden Euro für Asylbewerberleistungen. Durch den Wechsel von Bürgergeld zu Asylbewerberleistungen für ukrainische Geflüchtete kämen also vor allem auf Länder und Kommunen höhere Ausgaben zu.
Der Gesetzentwurf des Arbeitsministeriums geht nun in die Abstimmung mit den anderen Ressorts, anschließend soll sich das Kabinett damit befassen. Bundestag und Bundesrat müssen ebenfalls noch zustimmen. Bis Ende des Jahres soll er dann verabschiedet sein. Begleitend zum Gesetzgebungsverfahren wollen Bund und Länder eine pauschalierte Kostenentlastung für die Länder vereinbaren, denen jetzt zusätzlichen Kosten entstehen.
Bislang bekommen bei nachgewiesener Bedürftigkeit alle Geflüchteten aus der Ukraine hierzulande Bürgergeld. Die schwarz-rote Koalition will dies ändern: Künftig sollen alle, die nach dem 1. April gekommen sind oder noch kommen, nur niedrigere Asylbewerberleistungen erhalten, aber kein Bürgergeld mehr. Darauf hatten sich Union und SPD in ihrem Koalitionsvertrag geeinigt.
Noch darüber hinaus ging kürzlich der Vorstoß von CSU-Chef Markus Söder. Dieser hatte im ZDF-"Sommerinterview" gefordert, dass es "kein Bürgergeld mehr gibt für all diejenigen, die aus der Ukraine gekommen sind", also auch alle vor dem 1. April eingereisten Geflüchteten. Dies wolle er in der Koalition durchsetzen.
SPD-Politikerinnen und -Politiker lehnen dies aber ab. Sowohl Arbeitsministerin Bärbel Bas als auch Vizekanzler Lars Klingbeil (beide SPD) mahnten, sich an den Koalitionsvertrag zu halten.
Stand Ende April sind rund 1,2 Millionen Ukrainerinnen und Ukrainer vor dem Krieg nach Deutschland geflohen, davon rund ein Drittel Kinder und Jugendliche.
Die Mehrheit der Menschen aus der Ukraine bezieht Bürgergeld: Nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit (BA) waren im Juli rund 519.000 Ukrainerinnen und Ukrainer als erwerbsfähig gemeldet und hatten somit Anspruch auf Bürgergeld. Hinzu kamen rund 200.000 Beziehende, die nicht erwerbsfähig sind, vor allem Kinder.
U.Marciniak--GL